Liebe MSV Froburg Mitglieder
Hoffentlich seid ihr bisher alle gut durch diese „ausserordentliche“ Zeit gekommen und gesund geblieben. Um die allgemeine Moral etwas zu verbessern, haben wir entschieden, die Schliessung unserer Gelände auf der Froburg und beim General Willehaus aufzuheben.
Ab Montag den 27. April 2020 ist der Aufenthalt auf den Fluggeländen auf der Froburg und beim General Willehaus wieder gestattet.
Folgende Auflagen müssen beachtet werden:
– Maximal 5 Personen pro Gruppe sind gestattet.
– Ein Mindestabstand von 2 Metern zwischen den Anwesenden muss jederzeit gewährleistet sein.
– Die Hygiene- und Distanzvorschriften des Bundesamtes für Gesundheit müssen beachtet werden.
Wir bitten euch dringend, diese Vorgaben einzuhalten. Bei Nichteinhalten der Auflagen lehnt der MSV Froburg jegliche Haftung ab.
Falls sich Nichtmitglieder auf der Froburg aufhalten, dürfen bez. müssen sie, falls nötig, weggewiesen werden! Das Gelände ist Privateigentum und dürfte von fremden Personen grundsätzlich gar nicht betreten werden. Stören sie nicht, werden sie vom Verein aber weiterhin toleriert.
Beim allfälligem Widerruf der vom BAG gelockerten Massnahmen werden wir euch rechtzeitig über das weitere Vorgehen informieren.
Der Vorstand wünscht euch alles Gute und viel Spass beim Fliegen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen.
Winznau im April 2020
Präs. Gusti Bieli